Um den Ruheständlern ein gewisses „Existenzminimum“ zukommen zu lassen, wurden die Renten zum 1. Juli 2016 in Westdeutschland um 4,35 % und im Osten um 5,03 % erhöht. Dies entspricht einer monatlichen Erhöhung um 57 bzw. 61 Euro. Das Problem vieler Bestandsrentner als auch zukünftiger Rentenempfänger: Da die Rentenerhöhung erst seit Juli 2016 greift, steigt die Rente mit ca. 342 Euro (57 Euro West x 6 Monate) deutlich stärker als der Grundfreibetrag. Dieser wurde 2016 um lediglich 180 Euro auf 8.652 Euro erhöht.
Wird diese Grenze jedoch überschritten, sind Rentenempfänger dazu...

